Hundebetreuung-Wallenried

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB/Teil des Vertrage- Leider notwendig, aber hoffentlich nie nötig…

Sie möchten Ihren Hund zu mir bringen?

Ich freue mich über das Vertrauen, welches Sie uns entgegenbringen und bitte Sie folgende Dinge zu beachten:

  • Unsere AGB sind verbindlich. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der Übrigen. Mit der Unterzeichnung des Pensionsvertrages, bzw. mit der Abgabe Ihres Tieres in unsere Obhut anerkennen Sie unsere AGB.
  • Die Pension verpflichtet sich, Ihr Tier für die vereinbarte Pensionsdauer im vollen Umfang zu pflegen, zu versorgen und bestmöglich unterzubringen und zu betreuen. Sowie bei Krankheit oder bei Verletzungen den Tierarzt aufzusuchen. Sie erteilen uns dazu die Vorsorgevollmacht. Ist ein von Ihnen definierter Haustierarzt gewünscht, wird erst versucht diesen zu kontaktieren. Die Kosten für ärztliche Leistungen, inklusive Tiertransport und Nebenkosten, muss der Besitzer selber tragen.
  • Ihr Hund wird immer nach bestmöglichem Einschätzen und Urteilsvermögen mit anderen geeigneten und sozialverträglichen Pensionshunden zusammengelassen. Beachten Sie bitte, dass es trotz Beaufsichtigung im Auslauf und Sorgfalt bei der Paar- oder Gruppenzusammenstellung zu kleineren Auseinandersetzungen oder aus anderen Gründen zu Verletzungen kommen kann. Sollte dies vorkommen, übernimmt die Pension keine Haftung. Die Hundepension wird den Tierhalter falls möglich benachrichtigen, wenn bei seinem Hund gesundheitliche Probleme auftreten.
  • Mitgebrachte Gegenstände (Körbe, Plüschtiere, Decken, Näpfe   Kleidungsstücke, Leinen, Spielsachen werden dem Kunden gleich wieder mitgegeben.)
  • Der Hundebesitzer verpflichtet sich, alle im Vertrag enthaltenen Angaben wahrheitsgetreu zu machen. Der Hundehalter bestätigt ebenfalls recht- mässiger Eigentümer des Tieres zu sein. Ebenso verpflichtet er sich, die Pension über sämtliche Eigenarten seines Tieres, wie z.B. Zerstörungslust, Aggressivität Ängstlichkeit/Phobien, Krankheiten, Gebrechen, Läufigkeit, Allergien oder Verletzungen usw. wahrheitsgetreu zu informieren. Sollte dies nicht geschehen sein, haften der Eigentümer für die durch sein Tier verursachten Schäden. Dies betrifft ebenfalls eingeschleppte Krankheiten und die daraus entstehenden Kosten zur Behandlung anderer Pensionshunde, Mehrkosten der Pension, Umsatzeinbusse, usw.
  • Sollte in Folge einer Naturkatastrophe oder Feuer ein Tier umkommen oder in der abgeschlossenen und eingezäunten Hundepension ein Tier gestohlen werden oder trotz gegebener Sorgfalt entweichen und trotz intensiven Bemühungen nicht wiedergefunden werden, besteht seitens des Tiereigentümers kein Schadenersatzanspruch.
  • Zum Schutze aller unserer Gäste nehmen wir nur geimpfte und entwurmte Tiere bei uns auf. Die Hunde müssen jährlich gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten geimpft werden (kombinierte Impfung) Die Impfungen müssen spätestens 10Tage und längstens 1Jahr vor dem Eintritt in die Hundepension vorgenommen worden sein. Zusätzlich empfehlen wir die nasale Impfung gegen Zwingerhusten und einen Floh – und Zeckenschutz. Bitte bringen Sie jeweils Ihren Impfausweis/Heimtieraus zur Hinterlegung mit. Bei fehlender Impfung kann die Hunde-pension vom Vertrag zurücktreten.
  • Bei kranken und/oder alten Tieren wird jegliche Haftung bei Verschlimmerung des Gesundheitszustandes oder Tod des Tieres ausgeschlossen. In einem durch Krankheit oder Unfall verursachten Notfall (Lebensgefahr für ihren Hund) wird die Kleintierklinik Thun oder Bern konsultiert. Oder einem der Notalltierärzte in der Region. Die Kosten werden dem Hundehalter auferlegt. Allfällig notwendige Medikamente sind mit einer schriftlichen Anleitung über die Verabreichung mitzubringen.
  • Sollte trotz unserer fürsorglichen Pflege und aller Verantwortungsmassnahmen ein mir anvertrautes Haustier Anzeichen einer Erkrankung zeigen oder sich verletzen, konsultiere ich den Arzt.
  • Der Pensionspreis ist am Ende der Pensionsdauer entweder in Bar, per Twint oder via E-Banking zu entrichten. Bei Aufenthalten von mehr als 10Tagen kann eine Vorauszahlung der Hälfte des Pensionspreises verlangt werden. Sollte vom Reservierungsvertrag zurückgetreten werden, ist die Pension berechtigt, 25% des Gesamtpreises als Stornogebühr einzufordern, falls der Rücktritt nicht mindestens 1 Woche vor Inkfraftreten der Leis-tung bekannt gegeben wird.
  • Ist es dem Hundebesitzer nicht möglich, seinen Hund zum angegebenen Zeitpunkt abzuholen, ist dies rechtzeitig mitzuteilen.
  • Hunde können nur zu vereinbarten Zeiten gebracht oder abgeholt werden.
  • Es werden keine Kosten für Endreinigung und Wiederherstellung erhoben.
  • Das Futter ist vom Besitzer mitzubringen. Ansonsten wird ein Aufpreis von 5.- pro Tag verrechnet. Kauartikel und Snacks sind im Pensionspreis enthalten.
  • Hunde werden von uns gratis geduscht und gewaschen, wenn sie sich in irgendwelchen Fäkalien reinwälzen.
  • Bei Verlängerung des Aufenthaltes oder für künftige Unterbringungen gilt der Vertrag weiter, sofern sich seitens der Pension oder des Kunden nichts geändert hat. Ein neuer Vertrag ist nicht erforderlich.
  • Bitte reservieren Sie Ihren Pensionsplatz frühzeitig. Dies kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail geschehen. Sie erhalten auf Wunsch eine Reservationsbestätigung.
  • Die Hundepension und alle Betreuer/Aushilfen haften nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
  • Damit die (neuen) Gäste sich vor der Nachtruhe gut eingewöhnen können, ist es von Vorteil, Ihren Hund rechtzeitig zu bringen. So kann er sich noch bei Tageslicht mit der neuen Umgebung vertraut machen.
  • Sonderbehandlungen jeder Art (Haltung, Spezialfutter, Fütterungsanweisungen, Medikamente, u.a.m) bedürfen in jedem Fall der Schriftform mit Gegenzeichnung.
  • Ungeplante Mehrkosten können entstehen durch:
    • Unvorgesehene Läufigkeit
    • Tierarztbesuche und anschliessende Behandlung des Tieres usw.
    • Bei Materialschaden
  • Halbe Tage werden nur noch bei äussersten Notfällen angeboten. Und mit 25.- verrechnet.
  • Zuschläge Tagesgäste
    • An – und Abreise ausserhalb der Öffnungszeiten 25.-
  • Zuschläge Feriengäste
    • An – und Abreise vor und nach Öffnungszeiten und an Sonn und Feiertagen 25.-

Absagen und Annullation

  • Vereinbarte Tagesbetreuungen sind bis spätestens 24Stunden vor dem Aufenthalt abzusagen. Absagen für MONTAGE bitten wir bis spätestens am Freitag- Abend (18.30) vorher zu melden. Bei verspäteten oder zu kurzfristigen Absagen, wird der volle Tagespreis inkl. der gebuchten Zusatzleistungen verrechnet.
  • Vereinbarte Ferien sind bis spätestens 3Wochen im Voraus per Telefon oder E-Mail abzusagen. Bei verspäteten Absagen, unvollständigen oder nicht angetretenen Aufenthalten wird der gesamte Preis verrechnet. Ferien, welche nach der Stornierungsfrist von 3Wochen gebucht werden, gelten als nicht stornierbar und werden vollumfänglich verrechnet.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich uns unverzüglich zu informieren, wenn er nicht zum vereinbarten Termin zurückkehrt. In Notfällen resp. Nicht auftragsgemässer Beendigung des Vertrages verbleibt das Tier gegen nachträgliche Verrechnung der bekannten Tarife automatisch in unserer Betreuung. Sofern nichts anderes mit uns vereinbart wurde. An Sonntagen ist die Pension geschlossen, oder nach Absprache.
  • Eine Annullation aus unumgehbaren Gründen kann durch den Besitzer aber auch durch die Tierbetreuung-Wallenried erfolgen.

 

Montag – Freitag:
6.00 – 9.00 / 17.00 – 19.00
Samstag:
8.00 – 9.00 / 17.00 – 18.00
Sonntag:
Geschlossen oder nach Absprache

Wallenried , 25.08.2024

Adresse:
Hundebetreuung-Wallenried
Sonja Burgdorfer
Waldstrasse 102
1784 Wallenried

Kontakt:
Tel. +41 079 559 80 60
Info(at)hundebetreuung-wallenried.ch
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